Dienstleistungen

 

Kostenloses Erstberatungsangebot für private Liegenschaftseigentümer
Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau
Gebäudesanierungsprogramm - Investitionsbeiträge
Wohnen im Alter
Innovativer und experimenteller Wohnungsbau: Förderbeiträge
Vermittlung von Wohnbauprojekten
Vermietung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Parkplätzen
Energiecontracting
Sonderkonditionen bei Festhypotheken
Umnutzung von Geschäfts- und Verwaltungsräumen zu Wohnzwecken

 

Kostenloses Erstberatungsangebot für private Liegenschaftseigentümer

Im Rahmen einer zeitlich vorerst bis Ende 2007 befristeten und finanziell limitierten Aktion offeriert der Hausbesitzer-Verein Basel in Zusammenarbeit mit Logis Bâle für Mitglieder und Nichtmitglieder ein kostenloses Erstberatungsangebot.
Die Kostenübernahme einer Erstberatung durch Logis Bâle soll private Liegenschaftsbesitzer als grösste Eigentümerkategorie vermehrt motivieren, Unterhalts-, Sanierungs- und allenfalls auch Erweiterungs- oder Neubauprojekte in Angriff zu nehmen.

Kontakt und weitere Informationen:

Hausbesitzer-Verein Basel, Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel
Telefon (061) 205 16 00, Fax 061 205 16 17, email: andreas.zappala@hbv.ch
Weitere Informationen und Beratungsangebote: Merkblatt Beratungsangebot (PDF 24 KB)

 

Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau: Kostenlose Erstberatung

Genossenschaften und andere verwandte Wohnbauträger verfügen über einen Anteil von rund 10% des Gesamtwohnungsbestands und spielen somit eine wichtige Rolle. Wie beim Gesamtstädtischen Wohnungsbestand ist auch jener der Genossenschaften in die Jahre gekommen und entspricht in verschiedener Hinsicht (Grössen, Grundrisse, Standards, Energiehaushalt, Hindernisfreiheit) oft nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Vorstellungen. Auch beim Neubau spielen die Genossenschaften heute eine wenig aktive Rolle, obwohl dies im Sinne des Programms „5000 Wohnungen“, mit welchem das Wohnangebot im Stadtkanton insgesamt verbessert werden soll, durchaus erwünscht wäre,.

Durch den Ausbau bestehender Beratungsangebote wurde darum beim Dachverband der Genossenschaften eine Förderstelle eingerichtet. Logis Bâle unterstützt dieses Engagement, indem die Kosten für Erstberatungen übernommen werden und das Angebot für Interessenten (Neubau, Sanierungen, Erweiterungen) in der Startphase kostenlos ist. 

Checkliste (PDF 158 KB) Gebäudeerneuerung für Gemeinnützige Wohnbauträger.

Kontakt und weitere Informationen:

Geschäftsstelle SVW, Telefon 061 321 71 07, www.svw.ch/svwnw/

Gebäudesanierungsprogramm - Investitionsbeiträge

Das AUE hat Anfang 2008 ein dreijähriges Programm zur Gesamtsanierung von Gebäuden gestartet. Namhafte Förderbeiträge und eine kostenlose Baubegleitung unterstützen Hauseigentümer dabei, ihre Liegenschaft zu sanieren. Ziel ist es, 200 Ein- und Mehrfamilienhäuser im Kanton Basel-Stadt nachhaltig zu erneuern.
Mehr Informationen: Gebäudesanierungsprogramm

 

Wohnen im Alter

Attraktives Wohnen in der zweiten Lebenshälfte:
Die Christoph Merian Stiftung plant ein Neubauprojekt an der Rheinfelderstrasse.
Mehr Informationen

Wohnen im Alter im Internet
Das Seniorenforum Basel-Stadt bietet seit März 2007 auf einer eigenen Internetseite eine Fülle von Informationen an zu vielen Fragen ums Wohnen und Leben im Alter.

Weitere Informationen: www.seniorenbasel.ch

Checkliste „Altersgerechte Wohnung“:
In Zusammenarbeit mit dem Seniorenforum und der pro Infirmis hat Logis Bâle eine Checkliste zusammengestellt, die eine schnelle und einfache erste Prüfung einer Wohnung auf ihre Alterstauglichkeit erlauben soll.
Checkliste „Altersgerechte Wohnung“ (PDF 123 KB)

 

Innovativer und experimenteller Wohnungsbau: Förderbeiträge

Innovativer und experimenteller Wohnungsbau

Basel fördert allgemein nachhaltiges Bauen neu auch durch Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten (P+D)

Mehr Informationen zu P+D: 2000W-Pilotregion Basel

Vermittlung von Wohnbauprojekten

Der Kanton Basel-Stadt entwickelt immer wieder Areale in Eigenregie. In der Regel geschieht dies in Wettbewerbsverfahren. Damit lässt sich am ehesten der Qualitätsanspruch des Programms 5000 Wohnungen sicherstellen. Es ist aber weder Absicht noch Anspruch des Kantons Basel-Stadt, diese Projekte dann auch alle selbst auszuführen. Vielleicht finden Sie auf diesem Weg Ihr Projekt. Präsidialdepartement, Fachstelle Stadtwohnen, Telefon 061 267 88 94, oder E-mail: Urs.Imwinkelried@bs.ch

Vermietung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Parkplätzen

Immobilien Basel-Stadt ist das Kompetenzzentrum für das Immobilienmanagement des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton verfügt über ein vielfältiges Angebot an Mietobjekten für Stadtwohnen in Basel.
Internetsuche via www.immobilien.bs.ch
Telefon Vermietung 061 267 99 24

Energiecontracting  

Die Industriellen Werke Basel (IWB) offerieren eine vielseitige Palette von Dienstleistungsangeboten im Energieversorgungsbereich, darunter verschiedene Contracting-Angebote. Das Contracting umfasst neben der Energielieferung auch die Finanzierung, die Planung und den Betrieb der energietechnischen Anlage. Dabei kann es sich um eine Heizung, eine kältetechnische Anlage oder auch um eine Lüftungsanlage handeln. Die Energielieferung erfolgt zu vertraglich vereinbarten Konditionen.

Der grosse Vorteil des Contracting-Modells ist, dass sanierungs- oder bauwillige Liegenschaftsbesitzer für die Realisierung ihres Vorhabens weniger Kapital benötigen, sie sich anschliessend nicht um Betrieb und Unterhalt kümmern müssen und das technische Risiko (Störungsbehebung, Reparaturen) von den IWB getragen wird.

 www.iwb.ch

IWB, Herr A. Voegeli. Tel. 061 275 51 08, E-mail: andreas.voegeli@iwb.ch

Sonderkonditionen bei Festhypotheken  

Für nachfragegerechte Wohnbauprojekte, welche den Zielsetzungen des Programms 5000 Wohnungen entsprechen - insbesondere sind dies die Vermehrung des qualitativ guten Wohnraums und im speziellen grosser Wohnungen - offeriert die Basler Kantonalbank Sonderkonditionen bei Festhypotheken.

 www.bkb.ch

BKB, Herr A. Vogt, 061 266 25 29, E-mail: andreas.vogt@bkb.ch

Nutzen Sie Ihre leerstehenden Geschäftsräume sinnvoll?

Sind Sie Besitzer oder Besitzerin von leerstehenden Geschäfts- und Büroräumen?
Sind Sie interessiert, diese Räume zu Wohnzwecken zu nutzen, möchten aber später frei sein, darin wieder Geschäftsräume einrichten zu können?

Tun Sie dies. Es nützt Ihnen und der Stadt. Und es ist problemlos, wenn Sie folgende Regeln beachten:

  • Melden Sie die Umnutzung vorgängig der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
  • Behalten Sie die Wohnnutzung für wenigstens fünf Jahre bei.

So einfach ist das, sofern natürlich auch die übrigen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung gegeben sind. Und wollen Sie nach frühestens fünf Jahren die Wohnungen wieder in Büroräume umwandeln, so benötigen Sie hierzu keine Bewilligung, sofern Sie die seinerzeitige Umnutzung zu Wohnzwecken gemeldet haben.
Hilft Ihnen diese Information, um Ihre leerstehenden Geschäftsräume für Wohnzwecke freizugeben? Wir würden uns freuen. Denn die gute Nutzung aller Liegenschaften liegt auch im Interesse unseres kleinräumigen Kantons.Wenn Sie Fragen haben oder konkretere Abklärungen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Utengasse 36
4001 Basel
Tel. 061 267 85 22

Massgebende Rechtsgrundlage: Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern, §5, Abs. 5.

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